RSS-E 61/20
Ein Schaden, der erst durch Nachbesserungsarbeiten hervorgerufen wird, also durch solche Arbeiten, die der Herstellung des mängelfreien Zustands der mangelhaften Werkleistung und damit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen dienen, wird nicht durch die mangelhafte Werkleistung unmittelbar verursacht.

