Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen der Aufhebung des im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD) ins Gesetz eingefügten § 43 Abs 4 VersVG im Jahr 2018. Soll nun der Versicherungsagent privatrechtlich nicht mehr für Schäden anlässlich unzulänglicher Beratung bzw Information eines Kunden haften?

