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Der Wegfall des § 43 Abs 4 VersVG und seine Folgen

SteuerrechtAufsatzJulia Leitner-BaierZVers 2021, 10 - 13 Heft 1 v. 15.1.2021

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen der Aufhebung des im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD) ins Gesetz eingefügten § 43 Abs 4 VersVG im Jahr 2018. Soll nun der Versicherungsagent privatrechtlich nicht mehr für Schäden anlässlich unzulänglicher Beratung bzw Information eines Kunden haften?

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