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Lebensversicherung: Kein Spätrücktritt bei Schriftformerfordernis

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 341 - 342 Heft 6 v. 15.11.2020

Ein allfälliges Verlangen des Versicherers nach einer schriftlichen Ausübung des Rücktritts nach § 165a Abs 1 VersVG (in der Fassung BGBl I 1997/6) ist keine relevante Erschwernis dieses Rücktrittsrechts, die dessen unbefristete Ausübung erlauben würde.

7 Ob 83/20m

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