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Haftpflichtversicherung: Gefahren des täglichen Lebens

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 330 - 331 Heft 6 v. 15.11.2020

Der Begriff „Gefahren des täglichen Lebens“ ist nach der allgemeinen Bedeutung der Worte dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die Haftpflicht des Versicherungsnehmers jene Gefahren erfasst, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss.

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