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Keine Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Strafverfahren wegen eines Verbrechens

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 291 - 292 Heft 5 v. 15.9.2020

1. Die Wendung „im Zusammenhang“ in Art 7.2.5 ARB 2010 ist nach herrschender Lehre dahin gehend zu verstehen, dass sich die Interessenwahrnehmung typisch im Sinne von adäquat-kausal für den Eintritt des Ausschlusstatbestands erweist.

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