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Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss betreffend „Unternehmenspachtverträge“

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2020, 289 - 291 Heft 5 v. 15.9.2020

1. Auch der Betrieb einer Landwirtschaft ist eine organisierte Erwerbsgelegenheit und damit ein Unternehmen. Abgesehen davon, dass Land- und Forstwirte eine Ausnahme von der Anwendung des UGB bilden (§ 4 Abs 3 UGB), kann der in Art 7.1.7 ARB 2003 verwendete Begriff .

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