1. Aus dem Zusammenhang der §§ 1 und 2 ASVG wird deutlich, dass es sich bei der allgemeinen Sozialversicherung um die Versicherung in den Zweigen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung handelt.
1. Aus dem Zusammenhang der §§ 1 und 2 ASVG wird deutlich, dass es sich bei der allgemeinen Sozialversicherung um die Versicherung in den Zweigen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung handelt.
