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Lebensversicherung: Kein unbefristetes Rücktrittsrecht bei Schriftformerfordernis

RechtsprechungSteuerrechtE. Ulrich PalmaZVers 2020, 94 - 99 Heft 2 v. 15.3.2020

1. Einem wegen fehlerhafter Informationen des Versicherers gegebenenfalls zustehenden unbefristeten Rücktrittsrecht steht der Umstand nicht entgegen, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrages längst abgelaufen ist und der Versicherer auch schon den Ablaufwert ausbezahlt hat.

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