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Pensionsversicherung: Auszahlung des Pensionskapitals anstelle der Pensionsleistung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 93 - 94 Heft 2 v. 15.3.2020

1. Die Auszahlung des Pensionskapitals ist nach dem völlig klaren Wortlaut der Polizze nur anstelle der Pensionsleistung möglich. Diese ist aber dadurch bedingt, dass der Versicherungsnehmer nicht – wie hier – vor Fälligkeit der Pension ver stirbt. In diesem Fall des vorzeitigen Ablebens sind die eingezahlten Nettoprämien samt Gewinnanteilen auszuzahlen.

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