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Er- und Ablebensversicherung: Vereinbarte jährliche Erhöhung der Prämie entsprechend der VPI-Entwicklung (mindestens aber um 4 % jährlich) bei gleichzeitiger Erhöhung der Versicherungssumme „in entsprechendem Ausmaß“

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2020, 51 - 52 Heft 1 v. 15.1.2020

1. Die vorliegende Vertragsbestimmung sieht eine dynamische Erhöhung der Beiträge und Leistungen des Versicherungsvertrages vor. Zweck solcher Klauseln ist die Anpassung des Versicherungsumfangs an die vermutete Änderung des Bedarfs während der Vertragsdauer. Der Bedarf kann durch verschiedene Gründe ansteigen (wie etwa Geldwertschwankungen, Kaufkraftschwund, aber auch wegen Einkommensentwicklungen des Versicherungsnehmers).

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