1. Als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers normiert § 38 Abs 3 VersVG, dass die Aufforderung zur Prämienzahlung einen entsprechenden Hinweis auf diese Rechtsfolge enthalten muss. Um sich auf die Leistungsfreiheit nach der genannten Gesetzesstelle berufen zu können, ist es daher erforderlich, dass die Polizze und eine derartige qualifizierte Zahlungsaufforderung dem Versicherungsnehmer wirksam zugestellt werden.

