Nach stRsp des Gerichtshofs der Europäischen Union und des VwGH erfordert das Transparenzgebot, alle Inhalte der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Bedingungen, Kriterien usw) so klar, genau und eindeutig zu formulieren, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können. Auslassungen und Unklarheiten gehen zulasten des AG.