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ZVB-LSK 2022/54

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/54ZVB-LSK 2022, 221 Heft 6 v. 30.6.2022

Gem § 334 Abs 3 BVergG 2018 ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig, nach Zuschlagserteilung festzustellen, ob der jeweils angefochtene Zuschlag rechtswidrig war. Untersuchungsgegenstand der Feststellungsverfahren ist somit grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Zuschlages.

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