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ZVB-LSK 2022/44

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/44ZVB-LSK 2022, 177 Heft 5 v. 31.5.2022

Ebenso handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, wenn der Bieter es im Fall einer echten Bieterlücke gänzlich unterlässt, ein Produkt zu bezeichnen. Anders verhält es sich bei einer unechten Bieterlücke. Macht der Bieter keine Angabe, gilt das Leitprodukt als angeboten.

W139 2246070-1

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