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ZVB-LSK 2022/21

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/21ZVB-LSK 2022, 93 Heft 3 v. 22.3.2022

Gemeinnützig agierende Unternehmen können grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie gewinnorientiert agierende Unternehmen an Vergabeverfahren teilnehmen. Auch wenn gemeinnützig agierende Unternehmen nicht nach Gewinn streben, sind sie doch wie jedes andere Unternehmen auch mit dem Problem knapper Ressourcen konfrontiert, auch sie können längerfristig nicht mehr Geld ausgeben, als sie aus ihren Finanzierungsquellen einnehmen; sie sind daher auch gezwungen, so zu kalkulieren, dass sie mit ihren Einnahmen ihre Aufwendungen bedecken können.

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