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ZVB-LSK 2022/89

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/89ZVB-LSK 2022, 437 Heft 12 v. 21.12.2022

Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gem § 342 Abs 1 BVergG 2018 ist immer die Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung des AG, im konkreten Fall ist die Ausschreibung selbst Verfahrensgegenstand.

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