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ZVB-LSK 2022/87

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2022/87ZVB-LSK 2022, 394 Heft 11 v. 6.12.2022

Allein aufgrund der Tatsache, dass möglicherweise Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen die präsumtive Rahmenvereinbarungspartnerin geführt wurden, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die präsumtive Rahmenvereinbarungspartnerin eine schwere Verfehlung iSd § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 begangen hat.

W134 2257363-2

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