Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist die Verletzung des ASt in jenen subjektiven Rechten, die er im Nachprüfungsantrag geltend gemacht hat, durch die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung.
W187 2256803-1
/20E
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist die Verletzung des ASt in jenen subjektiven Rechten, die er im Nachprüfungsantrag geltend gemacht hat, durch die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung.
W187 2256803-1
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