Entsprechend den Erläuterungen (ErläutRV 69 BlgNR 26. GP 8) ist der Begriff "Ausschreibung" ein weiter: Der Begriff umfasst alle Bekanntmachungen sowie Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen. Damit sind auch alle sonstigen für die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlichen Unterlagen inkludiert.
W134 2237183-2

