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ZVB-LSK 2021/6

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/6ZVB-LSK 2021, 11 Heft 1 v. 8.1.2021

Soweit in der Auslobungsunterlage festgelegt wird, dass die Wettbewerbsteilnehmer ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung des Preisgerichts in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass die Beurteilung der Preiswürdigkeit eines Projekts gerichtlich grundsätzlich nicht angefochten werden kann.

W139 2231303-2

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