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ZVB-LSK 2021/96

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/96ZVB-LSK 2021, 474 Heft 12 v. 9.12.2021

Der AG kann einen Bieter nur einmal auffordern, einen behebbaren Mangel zu beheben. Diese Aufforderung muss allerdings so eindeutig sein, dass der Bieter erkennen kann, welche Schritte er zur Behebung des Mangels unternehmen muss.

W187 2244216-1

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