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ZVB-LSK 2021/95

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/95ZVB-LSK 2021, 474 Heft 12 v. 9.12.2021

Bei der Abgrenzung zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängeln ist darauf abzustellen, ob der Bieter seine Wettbewerbsstellung verbessern kann. Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen.

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