Die Bewerber oder Bieter haben dem öff AG gegenüber nachzuweisen, dass sie tatsächlich über die Kapazitäten verfügen oder verfügen werden, die erforderlich sind, um eine fachgerechte Ausführung des betreffenden öff Auftrags sicherzustellen.
Die Bewerber oder Bieter haben dem öff AG gegenüber nachzuweisen, dass sie tatsächlich über die Kapazitäten verfügen oder verfügen werden, die erforderlich sind, um eine fachgerechte Ausführung des betreffenden öff Auftrags sicherzustellen.
