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ZVB-LSK 2020/62

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/62ZVB-LSK 2020, 306 Heft 7 und 8 v. 20.7.2020

Das Ausscheiden eines Angebots hat dann zu erfolgen, wenn sich in Folge der vertieften Angebotsprüfung die Kalkulation des Angebots als betriebswirtschaftlich nicht erklärbar ("nicht plausibel") erweist.

W139 2225216-2

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