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ZVB-LSK 2020/52

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/52ZVB-LSK 2020, 256 Heft 6 v. 17.6.2020

Der AG ist dazu verpflichtet, für Bekanntmachungen und für die Beschreibung des Auftragsgegenstands die aktuellen Codes des CPV zu verwenden. Hintergrund dieser Verpflichtung ist es, Sprachbarrieren abzubauen und damit ein erhöhtes Maß an Transparenz zu gewährleisten.

W273 2227591-1

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