Wird eine einstweilige Verfügung gem §§ 328 f BVergG 2006 nicht unverzüglich zwecks Untersagung der Zuschlagserteilung beantragt, stellt dies eine Verletzung der Schadensminderungspflicht iSv §§ 1312 und 1304 ABGB dar, weshalb der EV-Antrag mangels Schaden zurückzuweisen ist.
W131 2164739-2

