Hat die ASt lediglich Interesse an der Ausführung von Teilleistungen eines Gesamtauftrags, sind Feststellungsbegehren mangels Interesses am Vertragsabschluss zurückzuweisen.
W131 2164739-2
/96E
Hat die ASt lediglich Interesse an der Ausführung von Teilleistungen eines Gesamtauftrags, sind Feststellungsbegehren mangels Interesses am Vertragsabschluss zurückzuweisen.
W131 2164739-2
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