Aufgrund einer Erklärung des Sozialversicherungsträgers ist der AG ohne weitere Nachforschungen in der Lage, das Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 zu prüfen.
W273 2226338-2
/31E
Aufgrund einer Erklärung des Sozialversicherungsträgers ist der AG ohne weitere Nachforschungen in der Lage, das Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 zu prüfen.
W273 2226338-2
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