Wesentlich ist bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw einer Kontobestätigung iSd § 82 Abs 2 Z 4 BVergG 2018, dass es sich um ein Dokument handelt, das vom Sozialversicherungsträger stammt und das eine Erklärung des Sozialversicherungsträgers in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge enthält.
W273 2226338-2

