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ZVB-LSK 2020/32

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/32ZVB-LSK 2020, 159 Heft 4 v. 14.4.2020

Der Informationswert der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Kontobestätigung muss dergestalt sein, dass der AG prüfen kann, ob der Ausschlussgrund des § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 vorliegt.

W273 2226338-2

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