Eine zweite Aufforderung zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer letztgültigen Kontobestätigung iSd § 82 Abs 2 Z 4 BVergG 2018 ist im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig.
W273 2226338-2
/31E
Eine zweite Aufforderung zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer letztgültigen Kontobestätigung iSd § 82 Abs 2 Z 4 BVergG 2018 ist im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig.
W273 2226338-2
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