Das maßgebliche Kriterium, ob die mitgeteilten Informationen einer Zuschlagsentscheidung ausreichen, ist, dass der Bieter in die Lage versetzt wird, einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen.
W187 2224118-2
/36E
Das maßgebliche Kriterium, ob die mitgeteilten Informationen einer Zuschlagsentscheidung ausreichen, ist, dass der Bieter in die Lage versetzt wird, einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen.
W187 2224118-2
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