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ZVB-LSK 2020/83

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/83ZVB-LSK 2020, 370 Heft 10 v. 7.10.2020

Wird in den Ausschreibungsunterlagen die Anwendbarkeit der ÖNORM B 2061 festgelegt, muss ein Bieter in jeder Position die direkt zuordenbaren Kosten einkalkulieren und darf sie nicht in andere Positionen einrechnen.

W187 2231549-2

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