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ZVB-LSK 2019/64

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/64ZVB-LSK 2019, 297 Heft 7 und 8 v. 18.7.2019

Allfällige Rechtswidrigkeiten (zB die Festlegung aller Positionen als wesentliche Preispositionen) einer bestandsfesten Entscheidung dürfen von der Vergabekontrollbehörde im Rahmen der Nachprüfung einer späteren Auftraggeberentscheidung nicht aufgegriffen werden.

W131 2216444-2

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