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ZVB-LSK 2019/62

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/62ZVB-LSK 2019, 246 Heft 6 v. 7.6.2019

Jeder ASt hat im Nachprüfungsverfahren die Gelegenheit, auf jene nicht in der Widerrufsentscheidung enthaltenen und den Widerruf rechtfertigenden Gründe für den Widerruf zu reagieren und sich allenfalls dagegen zur Wehr setzen zu können.

W187 2214491-2

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