Gem § 84 Abs 1 iVm Anh X Abs 1 Z 1 und 6 BVergG sind sowohl eine Bankerklärung als auch eine Einstufung der Bonität des Unternehmers gemäß einem anerkannten Ratingsystem Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem § 80 Abs 1 Z 3 BVergG.
W187 2211072-2
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