Bei der Durchführung von vertieften Angebotsprüfungen hat der AG dem Gebot der kontradiktorischen Angebotsprüfung zu entsprechen, wobei bei Verfahren im Unterschwellenbereich hiervon abgesehen werden kann.
W139 2206369-2
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Bei der Durchführung von vertieften Angebotsprüfungen hat der AG dem Gebot der kontradiktorischen Angebotsprüfung zu entsprechen, wobei bei Verfahren im Unterschwellenbereich hiervon abgesehen werden kann.
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