Die Schwellenwerteverordnung 2025 erhöht die Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren, um Effizienzsteigerungen im öff Beschaffungswesen und konjunkturelle Impulse zu ermöglichen. Öff AG können seit 22. 7. 2025 und bis 31. 3. 2026 etwa Aufträge bis zu Euro 143.000,- im Wege der Direktvergabe vergeben. Diese Erleichterung birgt jedoch auch Risiken wie eingeschränkten Wettbewerb, mangelnde Transparenz und Missbrauchspotenziale. Ob die Bundesregierung im Anschluss eine dauerhafte gesetzliche Verankerung der erhöhten Schwellenwerte - wie im Regierungsprogramm angekündigt - umsetzt, bleibt abzuwarten.

