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Vollmachtverhältnis bei Bietergemeinschaften in Nachprüfungsverfahren

RechtsprechungJudikaturHannes Pesendorfer, Katharina SollyZVB 2025/75ZVB 2025, 217 - 218 Heft 5 v. 12.8.2025

§§ 10, 13 AVG

Eine Vollmachtsurkunde kann nicht nur nachgereicht, sondern auch erst im Nachhinein errichtet werden, wenn eine mündliche Bevollmächtigung im Innenverhältnis bereits zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung erfolgt ist.

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