Eine regelmäßige Quelle für dem Grunde nach berechtigte Mehrkostenforderungen des Unternehmers (Auftragnehmers) sind Abweichungen von den dem Vertrag zugrunde gelegten Umständen der Leistungserbringung durch die während der Leistungserbringung tatsächlich eintretenden Umstände.
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

