Auswahlkriterien dienen der Einschränkung des Teilnehmerkreises in mehrstufigen Vergabeverfahren. In der ersten Stufe werden die geeigneten Bewerber anhand der unternehmensbezogenen Auswahlkriterien gereiht und wird anhand der Reihung nur die festgelegte Anzahl an Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen. In der Vergabepraxis werden oft mathematisch messbare Auswahlkriterien festgelegt, wie eine Übererfüllung der Anforderungen an die technische und teilweise auch die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen auch nicht mathematisch messbare Kriterien, wie eine Beurteilung durch eine Bewertungskommission, als Auswahlkriterium in Frage kommen.

