Am 28. 6. 2024 wurde die VO (EU) 2024/1735 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung ist seit dem 29. 6. 2024 unmittelbar anwendbar und verpflichtet öff AG und SektorenAG bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen, die bestimmte Netto-Null-Technologien umfassen, zur Einhaltung sondervergaberechtlicher Vorgaben. Diese umfassen verpflichtende Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit, die obligatorische Wahl von zusätzlichen Ausführungsbedingungen, neue Anforderungen bzw Verpflichtungen bei der Vergabe von Bauaufträgen und Baukonzessionen, sowie verpflichtende vertragliche Ausführungsbedingungen zur Stärkung der Resilienz der EU. Im Beitrag werden die neuen Regelungen im Detail erläutert, aber auch deren Unklarheiten aufgezeigt. (FN )

