Um das neu geschaffene Instrument der Energiegemeinschaften mit Leben zu erfüllen und die europäischen Zielsetzungen umzusetzen, ist eine Beteiligung der öff Hand an Energiegemeinschaften als treibender "Motor" für die Errichtung unumgänglich. Der vorliegende Beitrag widmet sich vergaberechtlichen Fragestellungen für die öff Hand bei der Beteiligung an Energiegemeinschaften.