vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abbruch von Bauwerken Einschränkungen der Zulässigkeit des Abbruchs bei erhaltungswürdigen Bauwerken

Öffentliches BaurechtBeitragAufsatzSabine MantlerZVB 2022/27ZVB 2022, 126 - 129 Heft 3 v. 22.3.2022

Der Abbruch von Gebäuden ist grundsätzlich bewilligungsfrei. Bei Bauwerken in Schutzzonen, in Gebieten mit Bausperre und mit Errichtungsdatum vor dem 1. 1. 1945 ist der Abbruch allerdings nur dann zulässig, wenn die Behörde bestätigt, dass an der Erhaltung des Gebäudes kein öffentliches Interesse besteht.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!