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Wohnungswidmung, Hundehaltung und Hundezucht

VergaberechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2022/28ZVB 2022, 129 - 132 Heft 3 v. 22.3.2022

§ 6 Abs 6, § 129 Abs 1 BauO für Wien

Eine Hundezucht mit bis zu zwei Hündinnen für Zuchtzwecke und bis zu zwei Würfen pro Jahr ist grundsätzlich nicht als gewerbsmäßig iS des Baurechts anzusehen.

Ab drei Hündinnen für Zuchtzwecke pro Jahr bzw ab drei Würfen pro Jahr ist grundsätzlich von Gewerbsmäßigkeit iS des Baurechts auszugehen.

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