Im Zuge der Neuregelung der Verbrauchergewährleistung in BGBl I 2021/175 hat der Gesetzgeber § 933b (FN ) neu gefasst und inhaltlich ausgebaut. Der vorliegende Beitrag untersucht die neue Bestimmung, soll Auslegungsfragen darstellen und Lösungsansätze anbieten.
Schlagwörter: