1. §§ 1313a, 1168a ABGB
Eine Vertragsbestimmung, nach der vom AG als Hilfspersonal beigestellte Leute als Erfüllungsgehilfen der AN gelten, bezieht sich nur auf untergeordnete Personen im Rahmen der von den AN zu erbringenden Leistungen. Ein für das Baugleis verantwortlicher Kleinwagenführer des AG kann hierunter nicht verstanden werden.