Ab 2. 8. 2021 ist bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Clean Vehicles Directive des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2019 zu berücksichtigen. Diese Clean Vehicles Directive wird vor allem im Bereich der Beschaffung von Bussen für den öff Personennahverkehr ("ÖPNV") insofern weitreichende Konsequenzen haben, wenn es darum geht, die für Österreich geltende Mindestquote an "sauberen" Bussen zu erreichen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick für solche Beschaffungsvorhaben.