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EuGH: Zur Definition und Entgeltlichkeit öffentlicher Aufträge VwGH: Antragslegitimation und Rechtsschutzinteresse

ZVB-AktuellAufsatzChristian Gruber, Astrid Jacoby, Hannes Pesendorfer, Jacqueline Guger, Franz PachnerZVB 2020/54ZVB 2020, 280 - 281 Heft 7 und 8 v. 20.7.2020

A EuGH: (FN 1) Zur Definition und Entgeltlichkeit öffentlicher Aufträge

Auf Basis eines Softwareüberlassungsvertrags sowie einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land Berlin überließ das Land Berlin der Stadt Köln unentgeltlich und ohne Durchführung eines vorherigen Vergabeverfahrens eine Software zur Leitung von Feuerwehreinsätzen.

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