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Vorherige Markterkundung und Probleme bei der nachfolgenden Ausschreibung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/34ZVB 2020, 169 - 171 Heft 4 v. 14.4.2020

§ 24 BVergG 2018

Eine vorherige Erkundung des Marktes ist kein Vergabeverfahren.

In einem darauffolgenden Vergabeverfahren ist darauf zu achten, dass der Wettbewerb nicht verzerrt und nicht gegen die Grundsätze des Vergaberechts verstoßen wird.

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